Die Klage eines Fliesenlegers gegen ein Kölner SEK auf Schmerzensgeld und Schadenersatz (wegen der seitdem bestehenden Berufsunfähgikeit) wurde abgewiesen, obwohl die Wohnung des Klagenden ergebnislos durchsucht wurde und die ganze Aktion nur auf der Vermutung eines Nachbarn beruhte.
Ganz anders ging der Prozess von zwei Justizbeamten gegen das Land Rheinlan Pfalz aus. Die bekamen für die bei einem Ausbruch eines Häftlings erlittenen psychischen Schäden jeweils 18.000 EUR Schmerzensgeld.